Archiv für den Tag: Januar 29, 2016

Palettenreparatur

Wenn eine Palette oder Euro-Palette im Einsatz ist, kann diese jedes Mal etwas in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach einigen Umläufen ist somit die Palette nicht mehr für die Weitergabe in den Tausch-Pool für Europaletten geeignet. Hier kann es durch fehlende Teile oder abstehende Klötze und Bretter zu gravierenden Sicherheitsmängeln kommen, und damit steigt auch die Gefahr von Unfällen und Verletzungen von Personen. Eine Möglichkeit, diese Palette wiederzuverwenden, ist die Palettenreparatur.

Euro-Paletten sind aufgrund ihres Aufbaus und Zusammensetzung sowie Konstruktion so geschaffen, dass sie trotz verschiedener Einflüsse von außen mehrmals verwendet werden können. Jedoch können beim Transport und den verschiedenen Umlagerungen immer wieder Situationen entstehen, dass durch eine Einwirkung mechanischer Art von Hubwägen, Gabelstaplern oder anderen Arbeitsgeräten solche Schäden entstehen lassen, die eine Palettenreparatur erforderlich machen.

Durchführung Palettenreparatur durch einen Fachbetrieb

Eine Beschädigung von Paletten kann auch dadurch erfolgen, dass die zu transportierenden Lasten sehr ungleich auf der Palette verteilt sind und dadurch solche Beschädigungen bei der Palette hervorrufen, dass diese nicht mehr verwendet werden kann. Hier erfolgt dann eine Aussortierung auch aus Gründen der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter, die den Transport durchführen.

Eine Palettenreparatur von Euro-Paletten muss  jedoch von einem nach den Richtlinien der EPAL (der European Pallet-Association) lizensierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Eine Palettenreparatur von einem nicht lizensierten Fachbetreib wird von EPAL-Seite aus juristisch verfolgt und ist verboten. Wenn ein Euro-Palette in einen solchen Zustand ist, dass sie nicht mehr als tauschfähig eingestuft wird, muss die Palettenreparatur nach den Vorgaben des weltweiten Fachverbandes des Bahnsektors, dem UIC erfolgen. Das sind die Voraussetzungen, damit eine beschädigte oder nicht mehr zu gebrauchende Euro-Palette wieder in den Tauschverkehr mit einbezogen werden kann.

Reparaturpflicht bei Euro-Paletten

Wenn bei einer Euro-Palette Bretter oder Klötze fehlen, wird dadurch die Voraussetzung für eine Tauschaktion gemäß den UIC Regeln Nr. 435-4 verletzt. Wenn Nägel an beschädigten Klötzen herausstehen, kann eine solche Palette auch nicht mehr getauscht werden. Auch wenn an Paletten mit sehr starken Absplitterungen an mehr als zwei Deckrand- oder Bodenbrettern vorhanden sind und dadurch mehrere Schrauben oder Nagelschäfte zu sehen sind, wird eine solche Palette ebenfalls zum Tausch nicht angenommen. Ebenso ist die Palettenreparatur gemäß des UIC Regeln ebenfalls Voraussetzung für einen neuen Paletten-Tausch, wenn ein Brett quer oder schräg sichtbar wird oder die Markierung „EUR“ fehlt.

Reparatur-Betrieb

Nach dem hier vorhandenen Vorschriften sehr umfangreich sind, kann hier nur ein lizensierter Fachbetrieb, der hier auch eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, die Reparatur regelgerecht vornehmen und somit dann eine solche Palette in den Tauschumlauf wieder zuführen.